GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der JOHAN Natur Design Wohnen GmbH – für VERBRAUCHER:INNEN
1. Geltungsbereich
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen bestehen, für alle unsere Lieferungen und Leistungen.
2. Angebote, Auftragsannahme
Unsere Angebote gelten freibleibend. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt haben.
3. Preise
Alle von uns einem Kunden genannten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und sind jedenfalls 2 Monate ab Angebotslegung gültig. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. nach Ablauf von zwei Monaten ab Angebotslegung verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Kostenvoranschläge sind – sofern er nicht etwas anderes vereinbart wurde – entgeltlich und werden ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt.
4. Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung sind wir zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25 Prozent der Angebotssumme berechtigt.
5. Lieferung
Angekündigte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich und setzen eine ordnungsgemäße Bestellung und Klärung aller technischen Belange voraus. Schadenersatzansprüche aus einer allfälligen von uns nicht vertretbaren Nichteinhaltung von Lieferfristen stehen dem Kunden nicht zu. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und auch zu berechnen. Fälle höherer Gewalt oder sonstige von uns bzw. von unseren Zulieferanten nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Mangel an Materialien,
Ausf
älle von Arbeitskräften, Feuerschäden, Arbeiter- oder Rohstoffmangel, Streiks oder Aussperrungen, Verfügungen von hoher Hand und alle Umstände, welche die Erzeugung oder den Versand verhindern oder verringern und dergleichen mehr, berechtigen uns, die Lieferungen in einem zumutbaren Ausmaß hinauszuschieben. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne unser Verschulden nicht möglich ist, oder befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Es werden Lagergebühren verrechnet, dessen Höhe richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Einlagerung handelsüblichen Lagergebühren. Die vereinbarten Zahlungsbedingungenen erfahren dadurch keine Änderung.
Geringfügige Leistungsänderungen
Wir sind berechtigt, geringfügige oder sonstige für unseren Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung ohne Rücksprache mit dem Kunden vorzunehmen. Dem Kunden entstehen daraus keine wie immer gearteten Ansprüche. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur etc.).
6. Mitwirkungspflicht des Kunden
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, bzw. alle technischen und vertraglich vereinbarten Einzelheiten (insbesondere Elektrik, Wasser etc.) erfüllt hat. Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken, eventuelle Maurerarbeiten sowie allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen. Die von uns zur Auftragserfüllung entsandten Monteure sind nicht berechtigt Arbeiten, die über ihren Gewerberechtsumfang hinausgehen (wie z.B. Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse), vorzunehmen.
7. Transport und Gefahrenübergang
Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Die Wahl von Versandart und Versandweg bleiben uns unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen. Die Verpackung – auch von Teil- und/oder Vorlieferungen – erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüber hinausgehende Verpackungen gehen zu Lasten des Kunden. Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen. Mit Abgang der Lieferung aus unserem Lager, im Falle direkter Lieferung ab Lager unseres Lieferanten, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden unabhängig einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung über; dies gilt auch dann, wenn wir noch zusätzliche Leistungen übernommen haben. Bei vereinbarter Abholung durch den Kunden gilt unsere Lieferverpflichtung als erfüllt, wenn die Versandbereitschaft durch uns angezeigt wurde. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
8. Zahlungen
Sofern nicht anders bestätigt, sind unsere Rechnungen innerhalb 14 Tage netto Kassa nach Erhalt der Faktura ohne Abzug fällig. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Gestaltet sich die Finanzlage des Kunden nach unserem Dafürhalten für ungünstig, oder ist er mit der vereinbarten Zahlung im Verzug, so sind wir berechtigt
1. die Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Erwirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben.
2. aus einem anderen Titel an den Kunden zu erbringende Leistungen,
gleichgültig welcher Art auch immer, bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzuhalten.
Die Aufrechnung durch den Kunden aufgrund von Gegenansprüchen welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen, ausgenommen Forderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von uns anerkannt worden sind..
9. Verzugszinsen u. Mahnspesen
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 5 % pro Jahr zu verrechnen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 5,– zu bezahlen.
10. Rücktrittsrecht
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie z.B. Zahlungsverzug des Kunden, sind wir unter Setzung einer 8 tägigen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde kann nur dann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn
• der Kunde seine Vertragserklärung weder in den von unserem Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat,
• der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, und
• dem Zustandekommen dieses Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind.
Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Kunden, die zumindest den Namen und die Anschrift unseres Unternehmens sowie eine Belehrung über das
Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
11. Stornogebühren
Bei einem Storno des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines gemäß § 1168 ABGB darüber hinausgehenden Schadensersatzes bzw. Entgeltes eine Stornogebühr von 15 Prozent, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 30 Prozent der Auftragssumme zu verlangen.
12. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
13. Gewährleistung
Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Änderungen, Verbesserungen oder Instandsetzungen an den gelieferten Sachen vornimmt.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist unzulässig.
14. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dies gilt nicht für Personenschäden. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Die Abtretung von Schadenersatzansprüchen ist unzulässig.
15. Datenschutz
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag (mit)enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
16. Anwendbares Recht
Auf sämtliche Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländisches Rechtes verweisen.
Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
17. Gerichtsstand
Für Kunden, welche ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt nicht in Österreich haben und welche in Österreich nicht beschäftigt sind wird für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft resultierende Streitigkeiten ausschließlich das für den Sitz unserer Gesellschaft (siehe Kopfzeile) sachlich in Betracht kommende Gericht als zuständig vereinbart.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die Vertragsteile verpflichten sich, an Stelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich solche zu beschließen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Dasselbe gilt auch für Regelungslücken.
Stand: Mai 2022